Aktualisierung der Publikation “COVID-check in Kraft”, veröffentlicht am 15. Juni 2021:
Gemäss Empfehlungen des Ministeriums für Familie und Integration und des Ministeriums für Gesundheit, mitgeteilt am 22. September 2021:
muss jede Person, welche eines unserer Häuser betritt, eine gültige europäische Impfbescheinigung vorlegen, ausgestellt nach einer vollständigen Impfung oder einer Genesung
Sind auch akzeptiert:
- Zertifizierte Antigen-Schnelltests (Gültigkeit 48 Stunden) und
- PCR-Zertifikate (Gültigkeit 72 Stunden)
Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor: muss ein Antigen-Schnell-Selbsttest vor Ort realisiert werden, dies vor jeglichem Kontakt mit einem Bewohner oder einem Mitarbeiter
Sanitäre Vorschriften die zu befolgen sind:
- Desinfektion der Hände
- Tragen einer Maske im Innenbereich
- Distanz ist zu wahren
- Enge Kontakte sind zu vermeiden
Danke sich am Empfang einzuschreiben