DER FINANZIELLE TEIL: PENSIONSPREIS, SONDERLEISTUNGEN, ZUSäTZLICHE UNTERSTüTZUNGEN (EINE INVESTITION IN MEIN WOHLBEFINDEN)

21/06/21 |

Meine Ressourcen sind begrenzt. Mein Einkommen reicht nicht aus für den Pensionspreis. Kann ich  trotzdem ein Zimmer bei SERVIOR  bekommen?

Ja, das ist durchaus möglich. Der Nationale Solidaritätsfond (Fonds national de solidarité - FNS) unterstützt die Personen, deren Einkommen nicht für den Pensionspreis und die persönlichen Bedürfnisse reicht. Die Sozialabteilung kann Sie informieren und Ihnen dabei helfen, beim FNS eine Zulage für "gerontologische Betreuung" zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link: https://guichet.public.lu/fr/citoyens/sante-social/action-sociale/aide-financiere/allocation-vie-chere.html

Unsere Mitarbeiter der Sozialabteilung beantworten gerne Ihre Fragen zu allem, was die Pflegeversicherung und die staatliche Gesundheitskasse betrifft.

Im Bedarfsfall steht Ihnen unsere   Sozialabteilung auch zur Seite, um eine Unterstützung zu beantragen. Dies kann sowohl die Eintrittsgebühr als auch die Bezahlung von Arztrechnungen betreffen. Zögern Sie nicht, unsere Mitarbeiter für weitere Informationen zu kontaktieren: social@servior.lu

Zusätzliche Informationen über die Pflegeversicherung:

Eine kurze Beschreibung der Pflegeversicherung :

bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Abzweigung der Sozialversicherung. Wie ihr Name sagt, ist sie für pflegebedürftige Personen bestimmt. Sie übernimmt die Kosten und Dienstleistungen, die durch einen Pflegebedarf entstehen.

Wer kann eine Pflegeversicherung beantragen ?

Zusätzlich zu der Pflegebedürftigkeit, muss die Person bei der Krankenversicherung versichert oder mitversichert sein. Die Höhe des Einkommens hat keinen Einfluss auf den Erhalt der Pflegeversicherung.

Definition einer pflegebedürftigen Person?

Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie mindestens 3,5 Stunden Unterstützung pro Woche für lebensnotwenige Handlungen bedarf (Körperpflege, Toilettengang, Ernährung, Kleidung und Mobilität). Dieser Bedarf muss einen medizinische Grund haben (körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung) und von langfristiger (mindestens 6 Monate) oder permanenter Art sein.

Hat dies eine Auswirkung auf den Pensionspreis ?

Die Pflegeversicherung ändert nichts am Pensionspreis, dieser bleibt unverändert. Die Pflegeversicherung finanziert das Personal und die Unterstützung, die Sie benötigen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.

Wie kann ich die Pflegeversicherung beantragen ?

Hierfür reicht es das Formular unter folgendem Link herunterzuladen https://guichet.public.lu/fr/citoyens/sante-social/assurance-dependance/dependance-tierce-personne/demander-prise-charge-dependance.html. Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es zusammen mit einem von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellten Attest R20* an folgende Anschrift: Caisse nationale de santé – Assurance dépendance, B.P. 1023 – L-1010 Luxemburg.

* Diese Bescheinigung ist gratis, der Arzt wird direkt von der Pflegeversicherung bezahlt.

Anschließend wird die Evaluierungs- und Kontrollbehörde die Dokumente untersuchen und einen Termin mit dem Antragssteller vereinbaren.

Schließlich wird Ihnen und dem Dienstleister, der den Antragsteller betreut, ein Beschluss mitgeteilt.

Zusätzliche Informationen über die Caisse Nationale de Santé- CNS:

Bei der CNS handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung mit einer zivilrechtlichen Persönlichkeit. Sie untersteht dem Ministerium für Soziale Sicherheit und der „Inspection générale de la Sécurité sociale“.

Ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und eines Vertreters des Staates, der den Vorsitz übernimmt, zusammensetzt, ist für die Verwaltung der CNS zuständig.

Zusätzliche Informationen über die CNS finden Sie in dem Informationsblatt (FR-DE-EN) auf folgendem Link : https://cns.public.lu/fr/publications/depliant/ass-mal-lux.html


Welche Leistungen sind nicht im Pensionspreis enthalten? Welche zusätzlichen Annehmlichkeiten, bieten Sie an? Was bedeutet "Sonderleistungen" und wie werden diese verrechnet ?

Bei den Sonderleistungen handelt es sich um nicht wesentliche Zusatzleistungen, die es Ihnen erlauben eine Lebensqualität und einen allgemeinen Komfort zu genießen, die das ganze Angebot von SERVIOR abrunden.

Wie auch bei sonst einer Unterkunft, kann es sich dabei um Telefon- oder Internetgebühren handeln, einen Fernseher und den entsprechenden Anschluss an ein Kabelnetz, einen Parkplatz, Ausflüge und Ferien, die Ihnen angeboten werden, Mahlzeiten für Gäste und Getränke, anders als Wasser, die nicht im Pensionspreis enthalten sind.

Wir bieten eine große Auswahl an zusätzlichen Dienstleistungen, damit Sie Ihren Aufenthalt so individuell und persönlich wie möglich gestalten können.

Für eine gänzliche Transparenz dieser Kosten, werden die Sonderleistungen auf der HIER verfügbaren Liste angegeben.


Sind die Fahrstuhlgebühren im Pensionspreis enthalten oder werden diese separat in Rechnung gestellt?

Die Fahrstuhlgebühren sind im Pensionspreis enthalten. Im Falle der Wartung oder Reparatur werden Ihnen keine zusätzlichen Kosten verrechnet.


Sind die Strom-, Wasser- und Heizkosten im Pensionspreis enthalten?

Der Pensionspreis beinhaltet die Strom-, Wasser- und Heizkosten.