Schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkungen sowie der eingeschränkten Besucherregelungen – (27. Mai 2020)

27/05/20 | Aktualität, Covid19

Zusätzlich zu der letzten Mitteilungen, liegt es uns am Herzen mit voller Transparenz und ganzer Kontinuität über den aktuellen Stand und die Zusatzmaßnahmen zu informieren, welche in unseren Einrichtungen getroffen wurden, um sich so der sich ständig weiterentwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19 anzupassen.

Wir freuen uns heute gute Neuigkeiten mitteilen zu können. Die angekündigten Covid-19-Früherkennungstests wurden bei sämtlichen Bewohnern, sowie Mitarbeitern durchgeführt, und wurden mit einem sehr guten Resultat abgeschlossen. Dies erlaubt uns jetzt in eine neue Phase der Lockerung der Einschränkungen einzutreten, inklusive derer die in unserem Schreiben vom 29. April mitgeteilt wurden.

So gelten ab dem von der Einrichtung festgelegtem Datum (zögern Sie nicht bei der enstprechenden Einrichtung nachzufragen) unter Einhaltung der Empfehlungen der zuständigen Behörden folgende Modalitäten:

  • Wiedereröffnung der Friseur- und Pediküre-Salons; nur nach Terminvereinbarung.
  • Die Reglung von minderjährigen Besuchern (unter Begleitung eines Erwachsenen) bei den Bewohnern der SERVIOR-Einrichtungen werden wie folgt gelockert:
  1. Das Mindestalter für alle Besuche innerhalb der Einrichtung ist von 16 auf 6 Jahre herabgesetzt und dies unter der Bedingung, dass die auf die Körpergröße angepasste Schutzausrüstung (chirurgische Maske) während des ganzen Verlaufs des Besuches korrekt getragen wird.
  1. Die Altersbeschränkung für Besuche außerhalb der Einrichtung, aber immer noch auf dessen Gelände und nur nach Terminvereinbarung, ist aufgehoben. Auch hier gilt ein Mindestabstand von 2 Metern und falls nicht möglich, das Tragen einer Maske. Diese Bestimmung gilt nur für Einrichtungen, die über einen nicht öffentlich zugänglichen Park verfügen und das im Rahmen des für Besuche zur Verfügung stehenden Bereiches.
  • Die Bewohner die einen Arztbesuch auswärts (Zahnarzt, Spezialist, geplante ambulante Behandlung im Krankenhaus wie zB Chemotherapie, Dialyse…) wahrnehmen müssen, unterliegen nicht mehr der Obligation sich bei ihrer Rückkehr in die Einrichtung unter (Auto)Quarantäne zu stellen.

Es wird daran erinnert, dass, wenn möglich, eine Telekonsultation mit dem behandelnden Arzt bevorzugt werden soll.

  • Für Bewohner, welche aus einem Klinikaufenthalt (in Zimmer oder Pflegeeinheit) oder aus einer notdienstlichen Versorgung zurückkommen, bleibt, zum jetzigen Zeitpunkt, die Sicherheitsmaßnahme der 14-tägigen Quarantäne bestehen.
  • Die Bewohner unserer Einrichtungen, welche die Fähigkeit haben die verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen zu verstehen und anzuwenden, dürfen mit dem Einverständnis des Heimleiters die Einrichtung verlassen (zB um Einzukaufen, ihre Familien zu besuchen…) und dies nur unter Bedingung der erhaltenen Anweisungen und der Zustimmung, sich nach der Rückkehr unter eine 14-tägige Auto-Beobachtung zustellen (obligatorisches Tragen der Maske innerhalb der Einrichtung, Überwachung der Symptome).
  • Für die Bewohner, die ihr Zimmer nicht verlassen können (unter Quarantäne, Isolation oder andere medizinische Gründe), können nach Terminabsprache Besuche im Zimmer organisiert werden.

Auch wenn wir Ihnen heute diese Lockerungen mitteilen, bitten wir Sie über die Wichtig- und Dringlichkeit der Ausgänge Ihrer Angehörigen nachzudenken, da diese eine ganze Gemeinschaft gefährden können.

Weiterhin informieren wir Sie, dass die Datenerhebungen und die Befragungen der Besucher sowie der Bewohner die Auswärtsbesuche tätigen möchten, auch künftig durchgeführt werden, um so eine Rückverfolgbarkeit des Oben erwähnten zu ermöglichen.

Lassen Sie uns vorsichtig bleiben und uns ins Bewusstsein rufen, dass die strenge Einhaltung der Richtlinien durch einen jeden einzelnen unerlässlich ist, um gegen die Pandemie vorzugehen. Jeder ist individuell und persönlich für sein Handeln verantwortlich, der Schlüssel zu einem positiven Gelingen liegt in unserer Hand!

Ein vorbildliches Verhalten und die Disziplin zum Einhalten der Sicherheitsmaßnahmen sind die einzige Lösung zur Verhinderung einer zweiten Welle. Nur so kann garantiert werden, dass die Einrichtungen weiterhin für Besucher offen und für die Bewohner, Ihre Familien und die Mitarbeiter sicher sind.

Lassen Sie uns gemeinsam und solidarisch dem Virus entgegentreten. Nur so können wir es bezwingen.